VeranstaltungsartLeFo
TitelEmotionale und soziale Kompetenzen - Förderung einer Schlüsselkompetenz von Schüler/innen in einer inklusiven Schule
ThemengebietDie Veranstaltung wird in Trägerschaft des Vereins "Wissenschaftliche Weiterbildung an der TU Dortmund e.V."durchgeführt
FormatGrundschullehrer/innen, Förderschullehrer/innen, Sek.I-Lehrkräfte
Dozentinnen / Dozenten Prof.‘in Dr. Stephanie Roos
Dr. Katerina Stetinova-Popitz
Beginn 22.03.2018
TermineDonnerstag, 22.03.2018, 09.30-17.00 Uhr
Anmeldeschluss15.03.2018
Inhalt / Ziele Emotionale und soziale Kompetenzen können als sogenannte Schlüsselkompetenzen angesehen werden. Das Erkennen, Benennen und Darstellen von Emotionen, Selbst- und Fremdbeobachtung, Selbstkontrolle, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, angemessenes Durchsetzungsvermögen und ein angemessener Umgang mit Konflikten stellen hohe Anforderungen an Schüler/innen.
Unterstützt werden können sie beim Auf- und Ausbau dieser Kompetenzen sowohl im Unterrichtsalltag als auch durch gezielte Trainingsprogramme.
In dieser Fortbildung werden die Grundlagen von Resilienz sowie emotionaler und sozialer Kompetenzen vorgestellt. Darauf aufbauend erfolgt in Gruppenarbeit die Auseinandersetzung mit der Berücksichtigung von Entwicklungs- und Fachanliegen, der kompetenzorientierten Alltagsgestaltung und ausgewählten Trainingsprogrammen im Hinblick auf deren theoretische Fundierung, Rahmenbedingungen, Ziele, Zielgruppe, Inhalte, Methoden sowie Evaluation.
Einzelne Ansätze/Übungen werden ausprobiert und auf die Möglichkeiten derer Umsetzung in einer inklusiven Schule hin reflektiert.

Bitte beachten Sie auch die zu dieser Veranstaltung thematisch passenden Fortbildungen zum Thema „Kindliche Verhaltensstörungen verstehen und sensibel reagieren“ am 08.02.2018 und zum Thema „Diagnostik und individuelle Förderung (DiF) im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung“ am 15.03.2018.

Gebühr * 108,00 EUR Vollzahler
Max. Teilnehmendenzahl 16
Sonstiges 
*) Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss eine Gebühr von 0,00 € erhoben werden.

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