VeranstaltungsartDAPF
TitelKinderschutz an Schulen unter besonderer Berücksichtigung von Schulsozialarbeit für Leitungskräfte an Schulen (Online-Seminar)
ThemengebietRecht und Verwaltung
FormatONLINE (Seminar per Zoom)
Dozentinnen / Dozenten Prof. Dr. Claudia Buschhorn
Beginn 06.02.2023
TermineMontag, 06.02.2023 von 09.00 - 16.30 Uhr
Anmeldeschluss30.01.2023
Inhalt / Ziele Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In den Schulgesetzen der Länder finden sich unterschiedliche Ausführungen und Konkretisierungsgrade der Zuständigkeiten von Lehr- und Leitungskräften für den Kinderschutz. Für NRW hat bspw. der Landtag bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass Schulen jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ haben – dieser Paragraf wurde nun um die Aufforderung, Schutzkonzepte in Schulen zu erstellen, erweitert. Nordrhein-Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung.
Zentrale Grundlage ist die in § 5 Abs. 2 SchulG enthaltene Grundidee der Zusammenarbeit der Systeme Schule und Jugendhilfe, insbesondere auch im Kontext von Schulsozialarbeit. Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter anderem, dass sie – analog dem Vorgehen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe – bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken – dies stets in enger Absprache und auch unter Einbezug von Leitung. Lehrkräfte haben den Anspruch auf Beratung durch „Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte“.
Schulsozialarbeit kann hierbei unterstützend tätig sein. Grundlegendes Ziel der Veranstaltung ist es, Grundlagen des Kinderschutzes im Allgemeinen und im Kontext von Schule und Schulsozialarbeit im Besonderen zu vermitteln. Rechtliche Grundlagen und Handlungsoptionen sowie -verpflichtungen werden besprochen, insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklung von Schutzkonzepten. Zudem sollen Einblicke in die Kooperation Jugendhilfe - Schule eröffnet werden. Die Fortbildung soll insbesondere auch in die Struktur und Logik der Schulsozialarbeit als die intensivste Form der Kooperation einführen und damit einhergehend auch die Rolle der Schulsozialarbeit im Kinderschutz diskutieren. Wissen, welches die rechtlichen, organisatorischen und strukturellen Grundlagen insbesondere auch der Kinder- und Jugendhilfe betrifft, soll vermittelt werden; ferner allgemeine Konzepte und Strategien, die für das jeweilige Handlungsfeld spezifisch sind. Bringen Sie gerne auch Ihre konkreten Fragen mit, die wir dann im Rahmen des Seminars diskutieren können!

Gebühr * 145,00 EUR Vollzahler
Max. Teilnehmendenzahl 20
SonstigesDie Veranstaltung findet online via Zoom statt. An technischer Ausstattung benötigen Sie eine stabile Internetverbindung, einen PC/Laptop oder Tablet mit einer Kamera und Mikrofon. Sie erhalten einige Tage vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail mit einem Einladungslink für das Meeting und allen wichtigen Informationen.
*) Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss eine Gebühr von 0,00 € erhoben werden.

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